Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 6 kW, jedes mal mit nicht etliche wie alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr denn 45 stundenkilometer, einer maximalen Leermasse von 425 https://zanderwjudm.bloggazza.com/31454411/eine-geheimwaffe-für-motorradführerschein-kaiserslautern